Die VESE Publikation (im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE) über die schweiz. Besteuerung von PV-Anlagen ist endlich draussen. Ich bin zwar nicht als Mitautor aufgeführt, aber habe ettliche Teile reviewt, mitdiskutiert und mitgestaltet. Die Studie nimmt meiner zwei Hauptanliegen auf: Gegenrechnungsprinzip der Erträge und Förderbeiträge statt Steuerabzüge.

Die Autoren der Studie empfehlen der schweiz. Steuerkonferenz der Kantone folgende Best-Practices:

a) Solarstromertrag bis 10’000 kWh/Jahr aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zu deklarieren. Wer mehr Solarstrom produziert und damit einen Gewinn erzielt, hat diesen als Ertrag aus selbstständige Erwerbstätigkeit zu deklarieren (unter Abzug von Unterhalt und Abschreibungen, analog dem Prinzip des privaten Wertschriftenhandels).

b) PV-Investitionen können nicht mehr als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Bedingt eine Änderung des Bundesgesetzes Art. 32 Abs. 2 zweiter Satz DBG). Stattdessen stellen die Kantone sicher, dass Solarstromanlagen kostendeckend betrieben werden können, zum Beispiel über einen Förderbeitrag, der für Neubauten, Altbauten und alle Einkommensklassen gleich ist.

https://www.vese.ch/pv-besteuerung